Der Rechtsstaat habe Instrumente, um die Demokratie vor Bedrohungen von innen zu schützen, sagte Faeser. Genau diese Instrumente würden eingesetzt und seien jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden. Ähnlich äußerte sich der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Haldenwang. Das Bundesamt habe auf ganzer Linie obsiegt. Auch die Berliner Justizsenatorin Badenberg begrüßte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Die parteilose Politikerin sagte im Deutschlandfunk, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass die AfD verfasungsfeindliche Bestrebungen intensiviere.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte ein Urteil der Vorinstanz bestätigt, wonach der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Damit kann die Behörde auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Die AfD kündigte an, Beschwerde gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.
Diese Nachricht wurde am 13.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.