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Innenministerium lässt mögliche Konsequenzen für Medien nach Veröffentlichung von geheimen Verfassungsschutzgutachten zur AfD offen

Das Bundesinnenministerium hat zurückhaltend auf die Veröffentlichung des eigentlich als Verschlusssache eingestuften Verfassungsschutzgutachtens zur AfD reagiert.

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Partei Alternative für Deutschland (AfD) nun als 'gesichert rechtsextremistisch' eingestuft. Grundlage für diese Einstufung ist ein nicht öffentliches Gutachten.
    Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln (picture alliance / Panama Pictures / Christoph Hardt)
    Auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur DPA nach möglichen juristischen Schritten verwies das Ministerium auf die geltende Gesetzeslage zu Verstößen gegen die Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Was das im konkreten Fall bedeute, sei unklar.
    Unter anderem das Magazin "Cicero" hatte das Dokument gestern für seine Abonnenten vollständig zum Download angeboten. Demokratie funktioniere nicht ohne Transparenz und kritische Öffentlichkeit, hieß es.
    Anfang des Monats stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" ein. Das zugrunde liegende Gutachten sollte geheim bleiben, weil es auch schutzbedürftige nachrichtendienstliche Quellen enthält.
    Diese Nachricht wurde am 14.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.