Bericht zu Asylverfahren in Drittstaaten
Innenministerium: "nicht als Massenverfahren tauglich"

Das Bundesinnenministerium hat seinen Bericht zur möglichen Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU vorgelegt.

    Stempel mit der Aufschrift Asylantrag und angenommen
    Innenministerium legt Bericht zu möglichen Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU vor. (imago/Christian Ohde)
    Die scheidende Innenministerin Faeser erklärte, Kooperationen mit Drittstaaten könnten ein weiterer Baustein sein, um die irreguläre Migration zu begrenzen. Als Massenverfahren tauge das Drittstaatenkonzept allerdings nicht. Es müsste auf bestimmte Personengruppen beschränkt werden. Das Ministerium verweist in dem Bericht auf rechtliche Hürden, praktische Schwierigkeiten sowie immense Kosten.
    Den Bericht hatte die Ministerpräsidentenkonferenz angefordert.
    Diese Nachricht wurde am 04.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.