Bericht zu Asylverfahren in Drittstaaten
Innenministerium: "nicht als Massenverfahren tauglich"

Das Bundesinnenministerium hält es prinzipiell für möglich, Asylverfahren in Staaten außerhalb der EU durchzuführen – sieht dafür aber hohe Hürden.

    Stempel mit der Aufschrift Asylantrag und angenommen
    Innenministerium legt Bericht zu möglichen Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU vor. (imago/Christian Ohde)
    Das geht aus einem Bericht hervor, den die scheidende Bundesinnenministerin Faeser in Berlin vorgelegt hat. Demnach könnten Kooperationen mit Drittstaaten ein weiterer Baustein sein, um irreguläre Migration zu begrenzen. Als Massenverfahren tauge das Konzept aber nicht. Es müsse etwa auf bestimmte Personengruppen beschränkt werden. Das Ministerium verweist in dem Bericht zudem auf rechtliche Hürden sowie immense Kosten, etwa für zusätzliches Personal. Auch kämen nur wenige Drittstaaten für eine entsprechende Kooperation in Frage.
    Den Bericht hatte die Ministerpräsidentenkonferenz angefordert.
    Diese Nachricht wurde am 04.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.