
Das berichtet das Magazin "Stern" unter Berufung auf das Innenministerium. Neben den bereits bekannt gewordenen Klagen von drei Somaliern gebe es drei weitere gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Zurückweisung von Asylsuchenden.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anfang Juni in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Dobrindt hatte nach der Entscheidung von einem Einzelfallentscheidung gesprochen.
Diese Nachricht wurde am 06.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.