Touristik
Insolvenzverfahren über Reiseveranstalter FTI eröffnet - Bundesregierung rechnet nicht mit Rückholaktion

Nach dem Insolvenzantrag des Reiseveranstalters FTI rechnet die Bundesregierung nicht mit einer umfangreichen staatlichen Rückholaktion für Reisende.

    Bayern, München: Das Logo des Reiseveranstalter FTI (FTI Group) steht an der Firmenzentrale vor einem Reisebüro.
    Reisekonzern FTI meldet Insolvenz an. (dpa/Sven Hoppe)
    Wie das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite mitteilt, sind Kunden, die ihre Reise bereits bezahlt, angezahlt oder angetreten haben, über den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. Das gelte entsprechend auch für Rückreisen bei bereits angetretenen Pauschalreisen. Für Einzelleistungen wie etwa Hotelübernachtungen oder Mietwagen gilt diese Absicherung jedoch nicht. Unterdessen wurde vom Amtsgericht München ein Insolvenzverwalter eingesetzt.
    FTI hat alle heute beginnenden Reisen storniert. Derzeit sind etwa 65.000 Reisende mit FTI im Ausland unterwegs.
    Diese Nachricht wurde am 04.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.