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"Integration reicht nicht – wir brauchen Inklusion"

Vernor Munoz ist ehrenamtlicher UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung. Im Jahr 2006 kam er nach Deutschland, um das hiesige Bildungssystem zu inspizieren. In seinem Bericht benannte er eine Reihe von Mängeln, darunter die Diskriminierung von Behinderten.

Von Andrea Lueg | 03.04.2010
    Für viele Eltern behinderter Kinder steht außer Zweifel, dass Deutschland ohne den Druck, den der UN-Sonderberichterstatter machte, die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen niemals ratifiziert hätte. Seit Januar 2009 ist die Konvention in Kraft, doch an der Situation in Deutschland hat das noch nicht viel verändert, sagt Munoz

    "Integration gibt es in Deutschland sehr wohl bereits, aber keine Inklusion. Das sind unterschiedliche Konzepte mit unterschiedlichen Inhalten. Integration bedeutet, das behinderte Kinder unter einem Dach unterrichtet werden wie nicht behinderte Kinder, aber nicht in einem Klassenverband, während Inklusion bedeutet, dass sie in der regulären Klasse mit nicht-behinderten Kindern unterrichtet werden."

    Die Ratifizierung der Konvention ist ein Fortschritt, aber sie bedeutet keinen Rechtsanspruch auf Inklusion in Deutschland, erklärt Peter Masuch, der Präsident des Sozialgerichtes.

    "Der Artikel 24 mit den Bildungsanforderungen ist zunächst mal eine Handlungspflicht des Staates und schafft keinen Rechtsanspruch eines behinderten Menschen oder seiner Angehörigen."

    Der Staat muss eine neue Politik entwickeln und die internationale Gesetzgebung in nationales Recht umsetzen. Und dann müssen auch die Schulen noch mitziehen und die Inklusion in die Tat umsetzen. Das wäre der erste Schritt, sagt Vernor Munoz.

    "Und zweitens müsste ein Übergangsplan konzipiert, entwickelt und umgesetzt werden, der es erlaubt, von dem Sonderschulsystem hinzukommen zu einem inklusiven Bildungssystem. Dieser Übergangsplan müsste verschiedene Facetten enthalten, die pädagogische Ausrichtung, die Ausbildung der Lehrer, die Unterstützung der Integration und Inklusion in den regulären Schulablauf und auch die Anpassung der Schulgebäude, damit behinderte Kinder hier Zugang haben."

    Ein gutes Beispiel wäre es etwa, so der Sonderberichterstatter, wenn behinderte Lehrerinnen und Lehrer an Regelschulen unterrichten würden. Und damit der Übergangsplan in die Tat umgesetzt werden kann, braucht man natürlich auch die entsprechenden finanziellen Mittel. Große Fortschritte hat Deutschland beim Übergang zu einem inklusiven System bisher nicht gemacht.

    "Bildung ist in Deutschland ja Ländersache, sie ist nicht zentralisiert, deshalb wäre es ungerecht zu behaupten, dass Deutschland sich nicht für die Inklusion einsetzt, es wäre auch nicht richtig zu behaupten, dass Deutschland sehr viele Fortschritte gemacht hat was die Inklusion angeht, es gibt einige Bundesländer, die schneller voranschreiten als andere. Im allgemeinen habe ich den Eindruck, dass eine gewisse Angst vorherrscht, was die Inklusion betrifft, aber ich denke, dass im Laufe der Zeit auch eine politische Sensibilisierung eintreten wird und dass sich die Politiker und auch die Gesellschaft mit der Zeit darüber klar werden, dass Menschenrechte und Inklusion im Bereich der Bildung ganz eng miteinander verknüpft sind."

    Den Föderalismus macht Munoz übrigens nicht für die zögerlichen Fortschritte verantwortlich. Die Kultusministerkonferenz sei ein wirksames und effektives Instrument, meint er, und in anderen Ländern, wie zum Beispiel Bosnien-Herzegowina gebe es gleich 20 verschiedene Bildungsministerien. Das deutsche Bildungssystem bestehe aber nun mal schon seit gut 200 Jahren und da seien Veränderungen verständlicherweise schwierig, erklärt er diplomatisch.

    "Leider ist es so, dass die Entwicklung des deutschen Schulsystems zu sehr viel Teilung geführt hat und nicht gerade vereint, sondern eher das Gegenteil, das macht es natürlich noch schwieriger, ein solches Modell jetzt einzuführen."

    Die Konvention legt zwar Inhalte fest, aber keinen Zeitrahmen. Wie rasch die Ziele umgesetzt werden, das liegt in der Zuständigkeit der deutschen Politik. Und da, sagt Sozialgerichtspräsident Peter Masuch, können wir nur hoffen,

    "Dass die Verpflichtung, die unser Staat übernommen hat, dazu führt, dass er das nationale Recht im Sinne der Förderung von behinderten Menschen und des Abbaus von Barrieren bin hin in unseren Köpfen ernst nimmt und wir insofern auch einen Innovationsschub in unserem Rechtswesen oder in unserem ganzen gesellschaftlichen Bereich bekommen."

    Vernor Munoz wird das als Sonderberichterstatter nicht mehr erleben. Sein Ehrenamt endet in diesem Jahr. Aber beobachten wird er die weitere Entwicklung in Deutschland sicher.