Ukraine-Krieg
Internationale Urteile gegen Russland

Zwei internationale Gerichte haben Russland im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prangerte Menschenrechtsverletzungen durch Russland auf der besetzten Krim an. Der Internationale Strafgerichtshof erließ unterdessen Haftbefehle gegen den ehemaligen russischen Verteidigungsminister Schoigu und Generalstabschef Gerassimow.

    Sergej Schoigu (l) , Verteidigungsminister von Russland, und der Chef des russischen Generalstabs Waleri Gerassimow.
    Sergej Schoigu (l) , ehemaliger Verteidigungsminister von Russland, und der Chef des russischen Generalstabs Waleri Gerassimow (Foto aus dem Jahr 2022) (Gavriil Grigorov/Pool Sputnik Kremlin/AP/dpa)
    Es gebe hinreichend Gründe für die Annahme, dass die beiden Verdächtigen während der Invasion in der Ukraine für Raketenangriffe auf die Stromversorgungsinfrastruktur verantwortlich gewesen seien, hieß es zur Begründung. Auch würden Schoigu und Gerassimow verdächtigt, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Ihnen wird vorgeworfen, im Zeitraum Oktober 2022 bis März 2023 Angriffe gegen Zivilisten in der Ukraine angeordnet zu haben.
    Russland, das wie die Ukraine nicht Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs ist, hat wiederholt erklärt, die Energieinfrastruktur der Ukraine sei ein legitimes militärisches Ziel. Zudem bestreitet die russische Führung, Zivilisten oder zivile Infrastrukturen angegriffen zu haben.

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Russland hat systematische Menschenrechtsverletzungen begangen

    Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf der besetzten Krim verurteilt. Dies entschieden die Richter in Straßburg und gaben damit einer Klage der Ukraine statt. Die Vorfälle seien so zahlreich und miteinander verbunden, dass es sich um systematische Verstöße handelte, hieß es in der Urteilsbegründung]. Die Klage der ukrainischen Regierung umfasste "illegale Verhaftungen", die "Unterdrückung nicht-russischer Medien" und "entschädigungslose Enteignungen". Russland erkennt die Urteile des Gerichtshofs nicht an.
    Das Straßburger Gericht hatte zuvor erklärt, dass es in dem Fall nicht um die Frage gehe, ob die Annexion nach internationalem Recht rechtmäßig war, sondern um die verstärkte Militärpräsenz Russlands auf der Krim Anfang 2014 ohne die Zustimmung der Ukraine.
    Diese Nachricht wurde am 25.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.