
Es werde keine Dringlichkeitsanordnung erlassen, teilte das Gericht mit. Man sei dennoch tief besorgt angesichts der humanitären Situation der palästinensischen Zivilbevölkerung im Gazastreifen. Nicaragua wollte im Völkermord-Verfahren gegen Deutschland mit dem Eilantrag erreichen, dass das höchste UNO-Gericht Berlin auffordert, Waffenexporte an Israel einzustellen. Das mittelamerikanische Land hatte argumentiert, dass durch die deutschen Rüstungslieferungen ein Völkermord im Gazastreifen ermöglicht werde. In einer ersten Stellungnahme begrüßte die deutsche Regierung die Entscheidung aus Den Haag.
Der Gerichtshof entschied noch nicht über die eigentliche Klage Nicaraguas wegen Beihilfe zum Völkermord. Darum wird es erst im Hauptverfahren gehen, das sich über Jahre hinziehen könnte.
Diese Nachricht wurde am 30.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.