
Wörtlich heißt es in dem Gutachten, Israel dürfe "das Aushungern der Zivilbevölkerung nicht als Kriegsmethode" nutzen. Das Palästinenser-Hilfswerk war von der israelischen Regierung als Lieferant abgelehnt worden, mit der Begründung, es sei von der Terrororganisation Hamas unterwandert. Nach Ansicht der Richter wurden dazu jedoch keine stichhaltigen Beweise vorgelegt.
Die Einschätzungen des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag sind rechtlich nicht bindend. Das Gutachten war von den Vereinten Nationen in New York angefordert worden.
Diese Nachricht wurde am 22.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.