
Das Gericht erklärte außerdem, dass Länder, die durch den Klimawandel geschädigt werden, unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung haben könnten. Was ihnen konkret zusteht, müsse allerdings von Fall zu Fall entschieden werden, so die Richter.
Das Gutachten des höchsten Gerichts der Vereinten Nationen geht auf eine Initiative des Pazifikstaats Vanuatu zurück und wurde von der UNO-Vollversammlung 2023 angefordert. Der Internationale Gerichtshof bekräftigte zudem die im Pariser Klimaabkommen festgelegte Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad.
Diese Nachricht wurde am 24.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.