
Kiew hatte dem Nachbarland vor allem die Finanzierung pro-russischer Rebellen in der Ostukraine und die Diskriminierung von Ukrainern und Tataren auf der von Russland annektierten Halbinsel Krim vorgeworfen. Das Gericht entschied, es habe in zwei Punkten Verstöße Moskaus gegeben. Die meisten Anschuldigungen wiesen die Richter indes ab und erklärten, diese seien nicht ausreichend belegt. Eine Forderung nach Zahlung von Reparationen lehnte das Gericht ebenfalls ab.
Die Richter stellten darüber hinaus fest, dass Russland mit seiner Invasion in die Ukraine gegen eine rechtlich bindende Anordnung des IGH von 2017 verstoßen habe. Damals hatte der IGH Moskau und Kiew auferlegt, alles zu tun, um den Konflikt nicht zu verschlimmern.
Diese Nachricht wurde am 31.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.