Schwimmen
Internationaler Sportgerichtshof lehnt Klage gegen Teilnahme-Verbot für Trans-Athletinnen ab

Die US-Schwimmerin Lia Thomas ist mit ihrer Klage vor dem Internationalen Sportgerichtshof gegen die Ausschluss-Regularien des Weltverbandes World Aquatics für Trans-Athletinnen gescheitert. Der Cas lehnte die Klage aus formalen Gründen ab.

    Eine Schwimmerin mit Badekappe und Brille im Becken.
    Lia Thomas nimmt seit der Einführung des Verbots an keinen Schwimm-Wettkämpfen mehr teil. (John Bazemore / AP / dpa / John Bazemore)
    Da Thomas kein Mitglied des US-Schwimmverbandes ist, sei sie nicht berechtigt, die Richtlinien des Schwimm-Weltverbandes infrage zu stellen, erklärte das Gericht in Lausanne in der Schweiz.
    World Aquatics hatte die Regeln im Juni 2022 eingeführt und Trans-Personen von internationalen Wettbewerben der Frauen ausgeschlossen. Begründet wurde dies mit möglichen körperlichen Vorteilen. Ausnahmen gelten nur, wenn die Geschlechtsangleichung vor der Pubertät erfolgte. Auslöser des Verbots war der Erfolg von Thomas bei College-Meisterschaften in den USA. Mehrere Konkurrentinnen kritisierten damals die Teilnahme Thomas', die bis 2019 als Mann angetreten war und nach einer Hormontherapie zu den Frauen-Wettkämpfen wechselte.
    Thomas bezeichnete die Cas-Entscheidung laut ihren Anwälten als "zutiefst enttäuschend". Der Weltverband hingegen sieht sich durch die Entscheidung bestätigt.
    Diese Nachricht wurde am 15.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.