
Es gebe hinreichend Gründe für die Annahme, dass die beiden Verdächtigen während der Invasion in der Ukraine für Raketenangriffe auf die Stromversorgungsinfrastruktur verantwortlich gewesen seien, hieß es zur Begründung. Auch würden Schoigu und Gerassimow verdächtigt, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Ihnen wird vorgeworfen, im Zeitraum Oktober 2022 bis März 2023 Angriffe gegen Zivilisten in der Ukraine angeordnet zu haben.
Russland, das wie die Ukraine nicht Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs ist, hat wiederholt erklärt, die Energieinfrastruktur der Ukraine sei ein legitimes militärisches Ziel. Zudem bestreitet die russische Führung, Zivilisten oder zivile Infrastrukturen angegriffen zu haben.
Diese Nachricht wurde am 25.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.