Lothar Guckeisen: An den Hochschulen wird fleißig an einem gemeinsamen europäischen Dach gezimmert. Immer mehr Studiengänge werden auf die international vergleichbaren Abschlüsse Bachelor und Master umgestellt. Bei den Juristen allerdings ist dieser so genannte Bologna-Prozess noch nicht so richtig angekommen; hier gilt nach wie vor das alte System: Staatsexamen und Referendariat. Innerhalb der juristischen Fakultäten aber auch bei den zuständigen Ministerien gibt es viele, die meinen, es müsste auch so bleiben. Ganz anders sieht das die nordrhein-westfälischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkoetter. Sie fordert als erste deutsche Justizministerin öffentlich die Einführung von Bachelord und Master auch bei Juristen. Frau Müller-Piepenkoeter, was versprechen Sie sich denn von einer Umstellung, wo liegen denn die Vorteile?
Roswith Müller-Piepenkoetter: Das juristische Studium mit der Referendarzeit in Deutschland ist sehr lang. Die wenigsten der Absolventen finden heute noch eine Anstellung als Richter, Staatsanwälte oder in der öffentlichen Verwaltung. Also drängen alle in den Anwaltsmarkt, der auch nicht in der Lage ist, allen ein Auskommen zu bieten. Wir versprechen uns von der Einführung eines Bachelor- und Masterstudiengangs, dass diejenigen, die letztlich andere Berufe ergreifen können oder wollen, etwa im Medienbereich, nach sechs Semestern, also drei Jahren einen Abschluss erreichen, der eine gute Grundlage für diese Berufstätigkeiten bietet.
Guckeisen: Die Gretchen-Frage in dieser Angelegenheit ist ja, wer darf hinterher Anwalt werden. Im Moment ist es ja so, dass mit dem Staatsexamen automatisch auch die Befähigung und die Erlaubnis verbunden ist, Anwalt zu werden. Soll das auch für den Bachelor gelten?
Müller-Piepenkoetter: Ich will für die reglementierten juristischen Berufe, Rechtsanwalt, Notar, Richter, Staatsanwalt, auf jeden Fall die Referendarszeit und das Staatsexamen zum Abschluss der Referendarszeit erhalten. Die deutsche Juristenausbildung ist international wegen ihrer guten Qualität anerkannt. Das darf auch auf keinen Fall aufs Spiel gesetzt werden. Es geht also darum, jungen Menschen, die für diesen Beruf nicht so gut geeignet sind, einen früheren Abschluss zu ermöglichen mit Betätigungsfeldern in anderen Bereichen, etwa bei Versicherungen, Banken oder in den Medien, Maklern, da kann man sich ganz viel vorstellen, aber nicht als Anwälte.
Guckeisen: Nun haben wir ja ein föderales System. In anderen Ländern sieht man es nicht ganz so wie Sie. Ihre Ministerkollegin in Bayern etwa, Beate Merk, lehnt die Bachelor- und Masterabschlüsse für Juristen noch ab. Es gibt also keine einheitliche Linie in der Justizministerkonferenz. Kann in dieser Frage eigentlich ein Land alleine vorpreschen und werden Sie das dann auch tun?
Müller-Piepenkoetter: Ein Land alleine kann das nicht regeln. Es muss das deutsche Richtergesetzt geregelt werden. Ich sehe aber die Chancen, mit meinen Kollegen aus den anderen Ländern da zu einer Vereinbarung zu kommen nicht als so negativ an. Der Justizminister von Thüringen hat sich mir da gestern bereits angeschlossen.
Roswith Müller-Piepenkoetter: Das juristische Studium mit der Referendarzeit in Deutschland ist sehr lang. Die wenigsten der Absolventen finden heute noch eine Anstellung als Richter, Staatsanwälte oder in der öffentlichen Verwaltung. Also drängen alle in den Anwaltsmarkt, der auch nicht in der Lage ist, allen ein Auskommen zu bieten. Wir versprechen uns von der Einführung eines Bachelor- und Masterstudiengangs, dass diejenigen, die letztlich andere Berufe ergreifen können oder wollen, etwa im Medienbereich, nach sechs Semestern, also drei Jahren einen Abschluss erreichen, der eine gute Grundlage für diese Berufstätigkeiten bietet.
Guckeisen: Die Gretchen-Frage in dieser Angelegenheit ist ja, wer darf hinterher Anwalt werden. Im Moment ist es ja so, dass mit dem Staatsexamen automatisch auch die Befähigung und die Erlaubnis verbunden ist, Anwalt zu werden. Soll das auch für den Bachelor gelten?
Müller-Piepenkoetter: Ich will für die reglementierten juristischen Berufe, Rechtsanwalt, Notar, Richter, Staatsanwalt, auf jeden Fall die Referendarszeit und das Staatsexamen zum Abschluss der Referendarszeit erhalten. Die deutsche Juristenausbildung ist international wegen ihrer guten Qualität anerkannt. Das darf auch auf keinen Fall aufs Spiel gesetzt werden. Es geht also darum, jungen Menschen, die für diesen Beruf nicht so gut geeignet sind, einen früheren Abschluss zu ermöglichen mit Betätigungsfeldern in anderen Bereichen, etwa bei Versicherungen, Banken oder in den Medien, Maklern, da kann man sich ganz viel vorstellen, aber nicht als Anwälte.
Guckeisen: Nun haben wir ja ein föderales System. In anderen Ländern sieht man es nicht ganz so wie Sie. Ihre Ministerkollegin in Bayern etwa, Beate Merk, lehnt die Bachelor- und Masterabschlüsse für Juristen noch ab. Es gibt also keine einheitliche Linie in der Justizministerkonferenz. Kann in dieser Frage eigentlich ein Land alleine vorpreschen und werden Sie das dann auch tun?
Müller-Piepenkoetter: Ein Land alleine kann das nicht regeln. Es muss das deutsche Richtergesetzt geregelt werden. Ich sehe aber die Chancen, mit meinen Kollegen aus den anderen Ländern da zu einer Vereinbarung zu kommen nicht als so negativ an. Der Justizminister von Thüringen hat sich mir da gestern bereits angeschlossen.