
Das Internationale Olympische Komitee erteilte Einzelsportlern beider Länder unter bestimmten Auflagen die Starterlaubnis. So müssen die Athleten unter anderem die Anti-Doping-Richtlinien erfüllen und ein schriftliches Bekenntnis zur Olympischen Charta ablegen. Nicht teilnahmeberechtigt seien Sportler, die den Krieg in der Ukraine unterstützten, ebenso Angehörige des Militärs, hieß es weiter.
Nach Russlands Überfall auf die Ukraine waren Russen und Belarussen zunächst von internationalen Sportwettbewerben ausgeschlossen worden. Belarus unterstützt Russland in dem Konflikt.
Diese Nachricht wurde am 08.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.