Vorwurf der Verbrauchertäuschung
Irreführende Werbung? Deutsche Umwelthilfe klagt gegen fünf Firmen

Die Deutsche Umwelthilfe zieht gegen mehrere Firmen vor Gericht, weil sie Produkte als "gut für die Umwelt" oder "nachhaltig" bezeichneten.

    Zu sehen sind Logos der Deutschen Umwelthilfe bei einer Demonstration.
    Die Deutsche Umwelthilfe geht gegen mehrere Unternehmen vor (Archivbild). (IMAGO / IPON )
    Die DUH klagt gegen L’Oréal, Deichmann, Coty, Tchibo und Toom und hat bei den Landgerichten Darmstadt, Düsseldorf, Bochum, Hamburg und Köln Unterlassungsklagen eingereicht. Kritisiert werden unter anderem eine angeblich ozeanfreundliche Sonnencreme und nachhaltige Schuhe und Kleidung. Der Baumarkt Toom habe Laminat verkauft - mit der Bezeichnung "gut für die Umwelt", ohne das näher zu begründen.

    Konzerne haben bereits mit Anpassungen reagiert

    Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur teilten die beklagten Konzerne zunächst mit, dass Ihnen die Klageschriften noch nicht offiziell zugestellt worden seien. Deichmann, Coty und Tchibo gaben aber an, bereits auf die Vorwürfe der DUH mit Anpassungen reagiert zu haben. 
    Eine Sprecherin von Coty Deutschland äußerte sich überrascht über das Vorgehen des Umweltverbands. Der Konzern habe bereits im vergangenen Jahr entschieden, die beanstandete Bezeichnung "ocean friendly" nicht mehr zu verwenden und die Produktion dementsprechend umgestellt. Die Deutsche Umwelthilfe sei auch seit Januar darüber informiert. Eine Klage erscheine ihr deshalb "einigermaßen erstaunlich", sagte die Sprecherin. 
    Diese Nachricht wurde am 19.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.