
Der Verein teilte mit, vor das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zu ziehen, sobald eine schriftliche Urteilsbegründung vorliege. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Mainz die fristlose Kündigung des Niederländers El Ghazi für unwirksam erklärt. Aus Sicht der Vorsitzenden Richterin lag keine Pflichtverletzung vor, die eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nötig mache.
Diese Nachricht wurde am 17.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.