Donnerstag, 28. März 2024

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Italien
Regierung will Nationales Olympisches Komitee entmachten

Italiens neue Rechts-Regierung will das Olympia-Komitee des Landes (CONI) entmachten und sorgt mit diesem Plan für helle Empörung. Das CONI soll künftig nur noch die Entsendung von Athleten zu den Olympischen Spielen organisieren. Die Streit könnte die Olympia-Bewerbung 2026 negativ beeinflussen.

Von Jan-Christoph Kitzler | 16.11.2018
    Giovanni Malago, Präsident des Italienischen Olympischen Komitees, wollte die Olympischen Spiele 2024 nach Rom holen.
    Giovanni Malago, Präsident des Italienischen Olympischen Komitees (AFP/Tiziana Fabi)
    Selbst das faschistische Regime hatte mehr Respekt vor dem Nationalen Olympischen Komitee Italiens als diese Regierung, sagt CONI-Präsident Giovanni Malagò. Das sei keine Sportreform, das CONI werde gekapert.
    Malagò regt sich auf, weil es ums Geld geht und um die Macht es zu verteilen. Bisher überwies die Regierung in Rom im Jahr 410 Millionen Euro an das Olympische Komitee, das es dann an die Sportverbände verteilte. Übrigbleiben sollen davon nur noch 40 Millionen - Geld, das nur im Zusammenhang mit den Teilnahmen an Olympischen Spielen ausgegeben werden soll.
    Streit kommt zur Unzeit
    Die restlichen 370 Millionen sollen dem CONI entzogen und einer neuen Gesellschaft zugeschlagen werden, die sie verteilen soll - die Kriterien dafür will die Regierung noch festlegen. So ist es im Haushaltsgesetz der Regierung in vier Zeilen geplant - das Parlament muss dem aber noch zustimmen.
    Der Streit könnte zur Unzeit kommen, denn das norditalienische Mailand bewirbt sich um die Olympischen Winterspiele 2026. Und das Internationale Olympische Komitee, das entscheiden muss, schätzt Einflussnahme der Politik gar nicht. Malagò ist zudem auch gerade erst ins internationale Olympische Komitee berufen worden, hat also mächtige Fürsprecher.
    Trotzdem bleibt die Regierung in Rom hart: an der Reform werde nichts geändert, sagt der zuständige Minister, schließlich sei sie Teil des Koalitionsvertrages.