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Migration
Italienisches Gericht: Inhaftierung in Albanien unzulässig

Eine Gruppe von Migranten, die in ein italienisches Lager in Albanien gebracht wurden, muss einem Gerichtsurteil zufolge nach Italien geholt werden.

    Albanien, Shengjin: Im italienischen Ankunftslager für Flüchtlinge in der Hafenstadt Shengjin im nördlichen Albanien stehen Masten mit Überwachungskameras.
    Ein italienisches Flüchtlingslager im albanischen Shengjin (Alketa Misja / dpa)
    Ein Gericht in Rom erklärte deren Inhaftierung außerhalb der EU für unzulässig. Über die Asylanträge der zwölf Männer aus Bangladesch und Ägypten müsse in Italien entschieden werden. Zur Begründung hieß es, beide Herkunftsländer seien keine sicheren Staaten. Es ist noch unklar, ob das Verfahren jetzt an eine höhere Instanz geht.
    Mit den zwei neuen Lagern in Albanien will die rechtsgerichtete Regierung von Ministerpräsidentin Meloni gegen irreguläre Migration vorgehen.
    Diese Nachricht wurde am 18.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.