
Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem in Koblenz veröffentlichten Urteil entschieden. Der Jagdpächter muss demnach seine Schilder mit der Warnung "Wölfe suchen auch in diesem Gebiet nach Beute! Hunde an kurzer Leine führen und Kinder bitte beaufsichtigen!" entfernen. Die Richter bestätigten damit im Eilverfahren ein Urteil der ersten Instanz und wiesen die Klage des Jagdpächters ab. Als Begründung gab das Gericht an, dass in dem Naturschutzgebiet Oberes Wiedtal grundsätzlich nur Wegweiser oder Schilder als Hinweis auf den Naturschutzstatus des Gebiets aufgestellt werden dürften.
Diese Nachricht wurde am 16.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.