Erstmals seit 150 Jahren leben wieder etwa 50 Wölfe in Deutschland. Sie sind sowohl nach nationalem als auch internationalem Recht eine streng geschützte Art. Demnach ist es verboten, sie zu töten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen. Verpflichtungen, die das Artenschutzrecht festschreibt. Als vom Aussterben bedrohte Art sind Wölfe nicht jagdbar. Soweit das rechtliche Gutachten, das der Naturschutzbund Deutschland in Auftrag gegeben hat. NABU-Präsident Olaf Tschimpke:
"Er war bei uns ausgerottet, nicht ausgestorben, sondern ausgerottet und er ist jetzt wieder da. Tatsächlich zeigt sich aber, dass die Wiederkehr des Wolfes Probleme verursacht und dass jedes Jahr Wölfe verschwinden und illegal geschossen werden. Am Ende wird sich zeigen, ob wir tatsächlich in der Lage sind, mit Wildtieren in Deutschland zu leben."
Nach geltendem Recht sind Eingriffe in den Schutzstatus kaum zulässig. Nur wenn für ein konkretes Tier ein dringender Verdacht auf eine Tollwutinfektion besteht, wenn durch den Angriff eines Tieres unmittelbare Gefahr droht, wenn Wölfe erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichten.
Im Falle einer Seuchenbekämpfung ist die jeweilige Veterinärbehörde zuständig. Jäger haben ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung kein Recht, Wölfe zu töten oder zu fangen. Noch immer ist der Wolf akut vom Aussterben bedroht und doch kommt es immer wieder zu Interessenkonflikten, vor allem mit Schäfern und Jägern, sagt NABU-Artenschutzexperte Magnus Herrmann.
"Wenn ich irgendwo Schafe habe, die nicht genügend geschützt sind durch einen entsprechend hohen Zaun oder Herdenschutzhunde, dann geht der Wolf natürlich auch mal an ein Schaf ran. Zum größten Teil frisst er aber Rehe, Wildschweine, Rothirsche und ist damit auch Konkurrenz für die Jägerschaft, zumindest wird er so verstanden. Eigentlich hilft und unterstützt er die Jägerschaft nur, weil er den Gesundheitszustand der Population verbessert. Das heißt, er frisst vor allem die alten, kranken und jungen Tiere."
Vor allem in Sachsen seien Jäger daran interessiert, den Schutzstatus des Wolfes zu verändern und Wölfe in das Jagdrecht zu übernehmen. Nach dem rechtlichen Gutachten, das der NABU in Auftrag gegeben hat, wäre eine Erklärung der heimischen Wölfe zu jagdbarem Wild nicht gerechtfertigt. NABU-Artenschutzexperte Magnus Hermann.
"Das ist in unserem Sinne. Bei einer so bedrohten Tierart kann man nicht einfach einzelne Tiere herausschießen, weil das spätestens für die genetische Vielfalt der Art ein Problem ist. Selbst wenn der Wolf in das Jagdrecht übertragen würde, käme natürlich auch mehr Verantwortung auf die Jäger zu. Das heißt, der Wildschaden, der momentan entsteht, also die Schäden an Schafen, müsste dann der einzelne Jagdpächter im Revier halten. Wir halten das Risiko, dass er dann versucht ist, möglicherweise illegal dafür zu sorgen, dass keine Schafe mehr gefressen werden, für zu hoch, als dass wir das gutheißen können."
Nach dem jetzigen Schutzstatus hat die Bejagung und Tötung von Wölfen straf- und verwaltungsrechtliche Folgen. So können Verstöße mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. Magnus Herrmann hofft, dass auch die Jagdverbände als anerkannte Naturschutzverbände in Zukunft alle Maßnahmen zum Artenschutz des Wolfes aktiv unterstützen. Neue jagdrechtliche Regeln sind laut NABU nicht notwendig.
"Für uns folgt auf jeden Fall aus dem Gutachten ganz eindeutig, Lobbyarbeit zu machen, um zu verhindern, dass, egal ob in Sachsen oder anderswo, der Wolf ins Jagdrecht übernommen wird weil das Risiko für das Tier zu groß ist. Das Gutachten unterstützt uns in der Ansicht, dass der Artenschutz genau der richtige Platz ist für das Tier."
"Er war bei uns ausgerottet, nicht ausgestorben, sondern ausgerottet und er ist jetzt wieder da. Tatsächlich zeigt sich aber, dass die Wiederkehr des Wolfes Probleme verursacht und dass jedes Jahr Wölfe verschwinden und illegal geschossen werden. Am Ende wird sich zeigen, ob wir tatsächlich in der Lage sind, mit Wildtieren in Deutschland zu leben."
Nach geltendem Recht sind Eingriffe in den Schutzstatus kaum zulässig. Nur wenn für ein konkretes Tier ein dringender Verdacht auf eine Tollwutinfektion besteht, wenn durch den Angriff eines Tieres unmittelbare Gefahr droht, wenn Wölfe erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichten.
Im Falle einer Seuchenbekämpfung ist die jeweilige Veterinärbehörde zuständig. Jäger haben ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung kein Recht, Wölfe zu töten oder zu fangen. Noch immer ist der Wolf akut vom Aussterben bedroht und doch kommt es immer wieder zu Interessenkonflikten, vor allem mit Schäfern und Jägern, sagt NABU-Artenschutzexperte Magnus Herrmann.
"Wenn ich irgendwo Schafe habe, die nicht genügend geschützt sind durch einen entsprechend hohen Zaun oder Herdenschutzhunde, dann geht der Wolf natürlich auch mal an ein Schaf ran. Zum größten Teil frisst er aber Rehe, Wildschweine, Rothirsche und ist damit auch Konkurrenz für die Jägerschaft, zumindest wird er so verstanden. Eigentlich hilft und unterstützt er die Jägerschaft nur, weil er den Gesundheitszustand der Population verbessert. Das heißt, er frisst vor allem die alten, kranken und jungen Tiere."
Vor allem in Sachsen seien Jäger daran interessiert, den Schutzstatus des Wolfes zu verändern und Wölfe in das Jagdrecht zu übernehmen. Nach dem rechtlichen Gutachten, das der NABU in Auftrag gegeben hat, wäre eine Erklärung der heimischen Wölfe zu jagdbarem Wild nicht gerechtfertigt. NABU-Artenschutzexperte Magnus Hermann.
"Das ist in unserem Sinne. Bei einer so bedrohten Tierart kann man nicht einfach einzelne Tiere herausschießen, weil das spätestens für die genetische Vielfalt der Art ein Problem ist. Selbst wenn der Wolf in das Jagdrecht übertragen würde, käme natürlich auch mehr Verantwortung auf die Jäger zu. Das heißt, der Wildschaden, der momentan entsteht, also die Schäden an Schafen, müsste dann der einzelne Jagdpächter im Revier halten. Wir halten das Risiko, dass er dann versucht ist, möglicherweise illegal dafür zu sorgen, dass keine Schafe mehr gefressen werden, für zu hoch, als dass wir das gutheißen können."
Nach dem jetzigen Schutzstatus hat die Bejagung und Tötung von Wölfen straf- und verwaltungsrechtliche Folgen. So können Verstöße mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. Magnus Herrmann hofft, dass auch die Jagdverbände als anerkannte Naturschutzverbände in Zukunft alle Maßnahmen zum Artenschutz des Wolfes aktiv unterstützen. Neue jagdrechtliche Regeln sind laut NABU nicht notwendig.
"Für uns folgt auf jeden Fall aus dem Gutachten ganz eindeutig, Lobbyarbeit zu machen, um zu verhindern, dass, egal ob in Sachsen oder anderswo, der Wolf ins Jagdrecht übernommen wird weil das Risiko für das Tier zu groß ist. Das Gutachten unterstützt uns in der Ansicht, dass der Artenschutz genau der richtige Platz ist für das Tier."