
Der Rüde mit der nüchternen Kennung "GW2672m" ist auch als "Hornisgrinde-Wolf" bekannt. Er hatte sich - offenbar auf der Suche nach einer Partnerin - wiederholt Menschen mit Hunden bis auf wenige Meter genähert. Deshalb wurde eine Abschussgenehmigung erteilt, die aber ohnehin nur bis zum Ende der sogenannten Ranzzeit - also der Paarungszeit der Wölfe - befristet war. Zuletzt hatte der Wolf zudem sein Verhalten geändert, es wurden schon im Februar deutlich weniger Sichtungen gemeldet als im Januar.
Eine grundsätzliche Entwarnung sieht das Umweltministerium aber nicht. Zur nächsten Ranzzeit drohe das gleiche Schauspiel, hieß es. Die Naturschutzinitiative (NI), die erfolglos gegen den Abschuss geklagt hatte, zeigte sich zufrieden. Es sei das eingetreten, was man vor Gericht geltend gemacht habe: Es gebe keine Lebensgefahr durch den Wolf; das habe das Tier bei rund 200 Sichtungen unter Beweis gestellt.
In Baden-Württemberg leben erst seit rund zehn Jahren wieder Wölfe, vier männliche Tiere gelten als sesshaft.
Diese Nachricht wurde am 10.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
