Nun gibt es seit einigen Wochen schon eine Diskussion darüber, wie das Verhältnis zwischen Jagdgesetz und Naturschutz neu geregelt werden kann. Der jüngste Vorschlag der Naturschutzverbände lautet: die Liste der Tierarten, die gejagt werden dürfen, soll von bisher 96 auf 23 reduziert werden. Das aber gefällt den Jägern überhaupt nicht. Den augenblicklichen Stand der Diskussion fasst Dietrich Sondermann zusammen.
Nach den gemeinsamen Gesprächen im Frühjahr waren die Vorschläge des Bundesamtes für Naturschutz dann auch ein Schock für die Jägerschaft. Dabei würde sich für die Jäger gar nicht besonders viel ändern. Ohnehin sind viele der im Jagdrecht aufgeführten Vögel und Säugetiere ganzjährig geschützt. Was sollen sie also in dieser Liste, fragen die Naturschützer?
Die Jäger argumentieren ihrerseits, dass nur sie mit ihren Hegemaßnahmen wirklichen Naturschutz betreiben. Baron Constantin Freiherr Heereman ist Präsident des Deutschen Jagdschutz-Verbandes. Als Vertreter der Mehrzahl der deutschen Jäger vermutet er ganz andere Pläne hinter den Wünschen der Naturschützer:
Dahinter steht, dass man die Jagd schrittchenweise total einschränken will bis sie nicht mehr erlaubt ist. Und dies kann's nicht sein. Das ist ein Eingriff ins Eigentum und ich wehre mich schon dagegen, wenn man mir a) meine Verpflichtung nehmen will mich um alle Tierarten zu kümmern b) aber auch die Tierarten, die ich nutzen darf, auch nachhaltig zu nutzen.
So radikal will das Harald Martens vom Bundesamt für Naturschutz nicht sehen. Als Leiter des Fachgebietes für angewandten zoologischen Artenschutz kennt er die Diskussion mit den Jägern.
Es soll ja weiterhin gejagt werden. Wir haben ja 23 Arten identifiziert, wo sich im Grunde nichts ändert und man muss auch sich vor Augen führen, dass diese 23 Arten über 80 Prozent der bisherigen Jagdstrecken in Deutschland ausmachen. Insofern ändert sich in den meisten Fällen gar nichts an der Jagdpraxis oder es würde sich nichts ändern, würde man unseren Vorstellungen folgen.
Bestandsregulierungen durch den Menschen sind auch aus Sicht der Naturschützer durchaus notwendig. Ihre Wunschvorstellung wäre natürlich, dass man die Tiere in geschützten Gebieten sich selbst überlassen kann. Das geht leider nicht mehr. Deswegen sollen Jäger auch regulierend eingreifen. Auch Beutegreifer sollen sie schießen, so Harald Martens:
Beispielsweise den Fuchs dort wo er beispielsweise wie in Norddeutschland gefährdete Wiesenbrüter, also Vögel die auf dem Boden brüten, gefährdet. Dort ist das absolut zulässig. Allerdings die Belege dafür müssen erst einmal vorgelegt werden und die Methoden, mit denen diese Belege gesammelt werden, müssen sich an dem orientieren, was der Naturschutz auch für wissenschaftliche Methoden ansieht.
Die Jäger sehen das sehr viel einfacher. Sie halten sich für die besseren Naturschützer. Baron Heereman:
Der Überblick eines Naturschützers ist weitaus geringer als der Überblick des Jägers, denn die Jägerschaft ist in der Bundesrepublik flächendeckend vertreten. Durch die ganzen Aktivitäten, die die Jägerschaft in der freien Natur entwickelt hat - und wir sehen sie ja jetzt wieder da draußen, wenn Hecken gepflanzt werden, wenn Ausgleichsflächen angelegt werden, Biotope geschaffen werden sind sie ja tüchtig dabei und das nützt ja allen Tieren.
Dass es für bedrohte Tierarten ein Vorteil sein soll, wenn sie aus dem Jagdrecht ins Naturschutzrecht umgesiedelt werden sieht Baron Heereman nicht:
Das wird schlechter für die Tiere, denn es ist keiner da, der verpflichtet ist und wir sind verpflichtet.
Diese Hegeverpflichtung hat sicher Vorteile - auch für nicht bejagte Arten. Sie hat aber aus Naturschutzsicht auch Nachteile. So werden Wildfütterungen oder Seuchenbekämpfungen vorgenommen, die mit Naturschutz nichts zu tun haben, meint Harald Martens:
Wir brauchen keine Zufütterung bei den Wildschweinen, denn es gibt viel zu viele davon. Das wissen alle, auch die Jäger
In solchen Fragen werden sich die streitbaren Parteien wohl einigen. Schwieriger dürften andere Diskussionen werden. Da geht es um Arten, die nicht genutzt oder verspeist werden können. Die meisten Vogelarten aber auch die verschiedenen Raubtiere wie Marder, Wildkatze oder Fischotter will das BfN aus dem Jagdrecht ausklinken. Und da sind die Jäger besonders sensibel. Denn Möwen oder auch Marder sind Konkurrenten bei der Niederwildhege. Als Nesträuber stellen sie vielen jagdbaren Arten im Wald nach. Trotzdem hofft Harald Martens auf Konsens:
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Wir machen hier nicht irgendwie groß Front gegen die Jäger sondern wir wollen eine sachliche aber knallharte Diskussion
Auch sonst entwickeln sich die Kontakte zwischen Naturschutz und Jägerschaft eigentlich eher positiv. Harald Martens:
Wir sind ständig im Austausch und es gibt in der Tat auch Überlegungen, welche gemeinsamen Projekte von den beiden Einrichtungen DJV und BfN ins Leben gerufen werden können um hier etwas für Wildtierarten also gerade die, die auch jagdlich interessant sind, zu tun. Das heißt aber doch nicht, dass wir immer einer Meinung sind.
Nach den gemeinsamen Gesprächen im Frühjahr waren die Vorschläge des Bundesamtes für Naturschutz dann auch ein Schock für die Jägerschaft. Dabei würde sich für die Jäger gar nicht besonders viel ändern. Ohnehin sind viele der im Jagdrecht aufgeführten Vögel und Säugetiere ganzjährig geschützt. Was sollen sie also in dieser Liste, fragen die Naturschützer?
Die Jäger argumentieren ihrerseits, dass nur sie mit ihren Hegemaßnahmen wirklichen Naturschutz betreiben. Baron Constantin Freiherr Heereman ist Präsident des Deutschen Jagdschutz-Verbandes. Als Vertreter der Mehrzahl der deutschen Jäger vermutet er ganz andere Pläne hinter den Wünschen der Naturschützer:
Dahinter steht, dass man die Jagd schrittchenweise total einschränken will bis sie nicht mehr erlaubt ist. Und dies kann's nicht sein. Das ist ein Eingriff ins Eigentum und ich wehre mich schon dagegen, wenn man mir a) meine Verpflichtung nehmen will mich um alle Tierarten zu kümmern b) aber auch die Tierarten, die ich nutzen darf, auch nachhaltig zu nutzen.
So radikal will das Harald Martens vom Bundesamt für Naturschutz nicht sehen. Als Leiter des Fachgebietes für angewandten zoologischen Artenschutz kennt er die Diskussion mit den Jägern.
Es soll ja weiterhin gejagt werden. Wir haben ja 23 Arten identifiziert, wo sich im Grunde nichts ändert und man muss auch sich vor Augen führen, dass diese 23 Arten über 80 Prozent der bisherigen Jagdstrecken in Deutschland ausmachen. Insofern ändert sich in den meisten Fällen gar nichts an der Jagdpraxis oder es würde sich nichts ändern, würde man unseren Vorstellungen folgen.
Bestandsregulierungen durch den Menschen sind auch aus Sicht der Naturschützer durchaus notwendig. Ihre Wunschvorstellung wäre natürlich, dass man die Tiere in geschützten Gebieten sich selbst überlassen kann. Das geht leider nicht mehr. Deswegen sollen Jäger auch regulierend eingreifen. Auch Beutegreifer sollen sie schießen, so Harald Martens:
Beispielsweise den Fuchs dort wo er beispielsweise wie in Norddeutschland gefährdete Wiesenbrüter, also Vögel die auf dem Boden brüten, gefährdet. Dort ist das absolut zulässig. Allerdings die Belege dafür müssen erst einmal vorgelegt werden und die Methoden, mit denen diese Belege gesammelt werden, müssen sich an dem orientieren, was der Naturschutz auch für wissenschaftliche Methoden ansieht.
Die Jäger sehen das sehr viel einfacher. Sie halten sich für die besseren Naturschützer. Baron Heereman:
Der Überblick eines Naturschützers ist weitaus geringer als der Überblick des Jägers, denn die Jägerschaft ist in der Bundesrepublik flächendeckend vertreten. Durch die ganzen Aktivitäten, die die Jägerschaft in der freien Natur entwickelt hat - und wir sehen sie ja jetzt wieder da draußen, wenn Hecken gepflanzt werden, wenn Ausgleichsflächen angelegt werden, Biotope geschaffen werden sind sie ja tüchtig dabei und das nützt ja allen Tieren.
Dass es für bedrohte Tierarten ein Vorteil sein soll, wenn sie aus dem Jagdrecht ins Naturschutzrecht umgesiedelt werden sieht Baron Heereman nicht:
Das wird schlechter für die Tiere, denn es ist keiner da, der verpflichtet ist und wir sind verpflichtet.
Diese Hegeverpflichtung hat sicher Vorteile - auch für nicht bejagte Arten. Sie hat aber aus Naturschutzsicht auch Nachteile. So werden Wildfütterungen oder Seuchenbekämpfungen vorgenommen, die mit Naturschutz nichts zu tun haben, meint Harald Martens:
Wir brauchen keine Zufütterung bei den Wildschweinen, denn es gibt viel zu viele davon. Das wissen alle, auch die Jäger
In solchen Fragen werden sich die streitbaren Parteien wohl einigen. Schwieriger dürften andere Diskussionen werden. Da geht es um Arten, die nicht genutzt oder verspeist werden können. Die meisten Vogelarten aber auch die verschiedenen Raubtiere wie Marder, Wildkatze oder Fischotter will das BfN aus dem Jagdrecht ausklinken. Und da sind die Jäger besonders sensibel. Denn Möwen oder auch Marder sind Konkurrenten bei der Niederwildhege. Als Nesträuber stellen sie vielen jagdbaren Arten im Wald nach. Trotzdem hofft Harald Martens auf Konsens:
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Wir machen hier nicht irgendwie groß Front gegen die Jäger sondern wir wollen eine sachliche aber knallharte Diskussion
Auch sonst entwickeln sich die Kontakte zwischen Naturschutz und Jägerschaft eigentlich eher positiv. Harald Martens:
Wir sind ständig im Austausch und es gibt in der Tat auch Überlegungen, welche gemeinsamen Projekte von den beiden Einrichtungen DJV und BfN ins Leben gerufen werden können um hier etwas für Wildtierarten also gerade die, die auch jagdlich interessant sind, zu tun. Das heißt aber doch nicht, dass wir immer einer Meinung sind.