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Job-Ehen vor Gericht

Das Recht auf Teilzeit kann nur aus innerbetrieblichen Gründen verwehrt werden. Ob diese Gründe vorliegen, darüber kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durchaus ein Streit ausbrechen, der dann vor dem Arbeitsgericht landet. Solange ein solcher Rechtsstreit läuft, darf der Arbeitgeber seiner Arbeitszeit noch nicht verkürzen. Das kann große Probleme aufwerfen - zum Beispiel für Eltern oder Alleinerziehende. In Essen fand einer der ersten Prozesse statt, bei dem das neue Teilzeitarbeitsrecht Anwendung fand. Die Arbeitnehmerin, eine alleinerziehende Mutter, wurde von Birgit Rust vertreten, Fachanwältin für Arbeitsrecht: "Sie kam aus dem Erziehungsurlaub und hat an den Arbeitgeber herangetragen, ihre Arbeitszeit entsprechend zu verkürzen, um sicherzustellen, dass sie ihr dreijähriges Kind nach dem Kindergarten betreuen kann." Aus den besagten "betrieblichen Gründen" verwehrte der Arbeitgeber aber diesen Wunsch. Es kam zum Prozess. Vertreter des Arbeitsgeber war hierbei Ulrich Kanders vom Essener Unternehmensverband: "Das Unternehmen hatte das Problem, dass in der Abteilung, wo die Mitarbeiterin beschäftigt war, während des Erziehungsurlaubs insgesamt drei Mitarbeiter ausgefallen waren, sodass man drei neue Kräfte brauchte. Wenn dann noch eine Mitarbeiterin, die man als Vollzeitkraft eingeplant hatte, ihre 40-Stunden-Woche auf zwölf Stunden reduziert, dann war das in der betrieblichen Praxis so nicht machbar." Eine verfahrene Situation, wenn man sich nicht entgegengekommen wäre: In zweiter Instanz erklärte sich die Fachfrau bereit, immerhin 20 Stunden zu arbeiten, und die Firma kann bei Engpässen ihre Mitarbeiterin auch zu Hause erreichen. Der Prozess zeigte aber, dass auch das gesetzlich festgeschriebene Recht nicht problemlos durchsetzbar ist. Im Zweifel muss man vor Gericht. Arbeitgeber haben oft wenig Interesse daran, zwei Halbtags-Mitarbeitern Weihnachtsgeld und zusätzliches Urlaubsgeld zahlen zu müssen. "Es fallen doppelte Kosten an", erklärt Kanders, "und viele Arbeitsplätze eignen sich auch nicht für Teilzeit."