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Juniorprofessor mit 30 Jahren

    Äußerst vernehmlich hat sich Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn an diesem Wochenende zum Dienstrecht für Professoren zu Wort gemeldet. Grund dafür könnte sein, dass sie mittlerweile auch in den eigenen Reihen stark unter Druck steht. Erst kürzlich wurde sie von den bildungspolitischen Sprechern der SPD und der Grünen aufgefordert, in der Bildungspolitik ebenso konsequent zu sein, wie in der Forschungspolitik. Damit war konkret gemeint, endlich die Dienstrechtsreform umzusetzen. Bei der Reform des Dienstrechts geht es vor allem darum, dass Professoren in Zukunft ein niedrigeres Grundgehalt bekommen sollen, das sie durch gute Leistungen in der Lehre, aber auch in der akademischen Selbstverwaltung, um ein Drittel aufbessern können. Angriffspunkte sind hier die Fragen, was man unter "guter Leistung" verstehen soll, wie und von wem sie bewertet und gemessen werden soll. Die Kritik der Professoren richtet sich aber auch gegen die Bezahlung: in Zukunft könnte ein Professor bei einem Grundgehalt von 8.000 Mark nur noch mit maximal 11.000 Mark rechnen.

    Der zweite Zankapfel ist die Juniorprofessur. Das Ziel ist hier, bereits mit 30 Jahren Professor zu werden. Dies will man durch die Abschaffung der Habilitation erreichen, da heute diejenigen, die Professor werden, im Schnitt 42 Jahre alt sind. Nach dem neuen Konzept sollen die Juniorprofessoren eine Assistenzprofessur für drei und sechs Jahren an der Universität erhalten. Sie sollen Lehre und Forschung intensiver nachkommen als gewöhnliche Assistenten und Mitarbeiter eines Lehrstuhls. Nach diesen sechs Jahren können sie als Juniorprofessoren auf eine Professur auf Lebenszeit berufen werden. Die Kritik gegen die Abschaffung der Habilitation kommt besonders von konservativer Professorenseite; sie befürchtet eine geringere Qualität der Wissenschaft. Doch auch in diesem Punkt haben die jungen Wissenschaftlern selbst einiges auszusetzen. Wer sich nach sechs Jahren Juniorprofessur erst an einer anderen Universität bewerben muss und dann nicht genommen wird, ist auch wieder knapp 40 und hätte in der Wissenschaft und in der Industrie so gut wie keine Chance. Wie es genau weiter geht ist unklar. Zwar verfügt Bundesbildungsministerin Bulmahn über die erforderliche Mehrheit im Bundestag, gleichzeitig haben die Professorenverbände aber angekündigt, im Falle einer Gesetzesänderung vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen.

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    Bundesministerium für Bildung und Forschung

    Die Stuttgarter Zeitung berichtete am Wochenende über die Ankündigung von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn, die Dienstrechtsreform für Hochschullehrer noch vor Ablauf der Legislaturperiode 2002 zu verabschieden