Dass Carolina und Daniel Hermann die Nummer eins der Qualifikations-Rangliste sind, das bestreitet nicht einmal die Deutsche Eislauf-Union. Das Problem ist: Die Reihenfolge in dieser Rangliste entscheidet nur über die Olympia-Nominierung, wenn zuvor mehrere Athleten die von Verband und DOSB geforderte Olympia-Norm erfüllt haben. Die beträgt im Eistanz 145 Punkte und musste von den Kandidaten vor der Deutschen Meisterschaft, also bei den internationalen Wettbewerben der vergangenen Monate, mindestens zweimal erreicht werden.
Das haben beide Eistanz-Paare, Beier / Beier und Hermann / Hermann, geschafft. Das Problem ist: Mitten in der Qualifikationsphase, Anfang November, verschickte die Deutsche Eislauf-Union plötzlich Briefe an Athleten und Trainer mit einer, wie sie es nennt, "Klarstellung" der Nominierungs-Kriterien. Der Begriff "Änderung" der Kriterien wäre treffender gewesen.
Während nämlich vorher von einer Beschränkung auf bestimmte Wettbewerbe keine Rede war, teilte die DEU den Sportlern plötzlich mitten in der Qualifikation mit, dass nur die ersten drei Wettbewerbe der Saison für das Erbringen der Olympia-Norm zählen. Der Brief hatte einen Anhang mit der Auflistung, welche Sportler und Paare aus der Olympia-Qualifikation schon mal ausgeschieden seien, weil sie bereits drei Wettbewerbe absolviert, die Olympia-Norm dabei aber noch nicht erbracht hatten. Davon betroffen waren auch Carolina und Daniel Hermann, die ihre zweite Norm-Erfüllung erst später bei einem Wettbewerb in Zagreb schafften.
Verkompliziert wird die Sachlage noch dadurch, dass Beier / Beier ihre Qualifikations-Wettbewerbe frei wählen konnten, Hermann / Hermann aber den Start bei drei ihrer fünf Wettbewerbe vorgeschrieben bekamen. Die DEU ließ sich auf keine Diskussionen ein und paukte beim DOSB durch, dass Beier / Beier bereits fest nominiert wurden. Um die Entscheidung zu rechtfertigen, folgte bei der Meisterschaft in Mannheim ein makabres Spiel. Die DEU-Preisrichter werteten Beier / Beier so hoch, dass Hermann / Hermann gar keine Chance hatten, diesen für die Rangliste an sich unbedeutenden Vergleich zu gewinnen.
Die DEU kann von Glück reden, dass andere Eiskunstläufer, die Anfang November ebenfalls noch mit im Olympia-Rennen waren, ihre zweite Norm-Erfüllung nicht mehr geschafft haben. Sonst hätte der Verband jetzt nicht nur einen Fall Hermann / Hermann, sondern einen ganzen Stapel von Gerichtsverfahren am Hals.
Das haben beide Eistanz-Paare, Beier / Beier und Hermann / Hermann, geschafft. Das Problem ist: Mitten in der Qualifikationsphase, Anfang November, verschickte die Deutsche Eislauf-Union plötzlich Briefe an Athleten und Trainer mit einer, wie sie es nennt, "Klarstellung" der Nominierungs-Kriterien. Der Begriff "Änderung" der Kriterien wäre treffender gewesen.
Während nämlich vorher von einer Beschränkung auf bestimmte Wettbewerbe keine Rede war, teilte die DEU den Sportlern plötzlich mitten in der Qualifikation mit, dass nur die ersten drei Wettbewerbe der Saison für das Erbringen der Olympia-Norm zählen. Der Brief hatte einen Anhang mit der Auflistung, welche Sportler und Paare aus der Olympia-Qualifikation schon mal ausgeschieden seien, weil sie bereits drei Wettbewerbe absolviert, die Olympia-Norm dabei aber noch nicht erbracht hatten. Davon betroffen waren auch Carolina und Daniel Hermann, die ihre zweite Norm-Erfüllung erst später bei einem Wettbewerb in Zagreb schafften.
Verkompliziert wird die Sachlage noch dadurch, dass Beier / Beier ihre Qualifikations-Wettbewerbe frei wählen konnten, Hermann / Hermann aber den Start bei drei ihrer fünf Wettbewerbe vorgeschrieben bekamen. Die DEU ließ sich auf keine Diskussionen ein und paukte beim DOSB durch, dass Beier / Beier bereits fest nominiert wurden. Um die Entscheidung zu rechtfertigen, folgte bei der Meisterschaft in Mannheim ein makabres Spiel. Die DEU-Preisrichter werteten Beier / Beier so hoch, dass Hermann / Hermann gar keine Chance hatten, diesen für die Rangliste an sich unbedeutenden Vergleich zu gewinnen.
Die DEU kann von Glück reden, dass andere Eiskunstläufer, die Anfang November ebenfalls noch mit im Olympia-Rennen waren, ihre zweite Norm-Erfüllung nicht mehr geschafft haben. Sonst hätte der Verband jetzt nicht nur einen Fall Hermann / Hermann, sondern einen ganzen Stapel von Gerichtsverfahren am Hals.