Frankreich
Juristische Niederlage für Rechtspopulistin Le Pen: Kandidaturverbot bleibt

Die verurteilte französische Politikerin Le Pen darf weiterhin nicht bei Wahlen antreten.

    Die französische Rechtsextremistin Marine Le Pen gestikuliert während der Fragestunde zur Regierungssitzung in der Nationalversammlung.
    Marine Le Pen hat sich vergeblich gegen ihren Ausschluss von Wahlen gewehrt. (Michel Euler/AP/dpa)
    Das oberste Verwaltungsgericht in Frankreich wies einen Antrag von ihr zurück, den Wahlausschluss bis zu einem Berufungsverfahren auszusetzen. Die Fraktionschefin des rechtspopulistischen Rassemblement National war im April wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt worden. Das Strafmaß sieht unter anderem vor, dass sie fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Le Pen hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Verfahren soll im kommenden Jahr stattfinden.
    Diese Nachricht wurde am 15.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.