Frankreich
"Juristischer Staatsstreich": Haftstrafe für Ex-Präsident Sarkozy sorgt für Diskussionen

Die fünfjährige Haftstrafe für den ehemaligen französischen Präsidenten Sarkozy im Prozess um illegale Wahlkampffinanzierung aus Libyen sorgt in Frankreich für Diskussionen. Sarkozys ehemaliger Berater Guaino forderte Präsident Macron auf, Sarkozy zumindest teilweise zu begnadigen. Das Urteil sei eine Art "juristischer Staatsstreich".

    Der ehemalige französische Präsident Nicolas Sarkozy spricht mit den Medien, als er das Gerichtsgebäude verlässt.
    Der ehemalige französische Präsident Nicolas Sarkozy beim Verlassen des Gerichts in Paris. (AP/Christophe Ena)
    Im rechtskonservativen Lager sprachen mehrere Politiker dem Verurteilten ihre Solidarität aus, unter ihnen Innenminister Retailleau. Er hoffe, dass Sarkozy im Berufungsprozess seine Unschuld beweisen könne, erklärte er. Die Rechtspopulistin Le Pen warf der französischen Justiz einmal mehr vor, politische Prozesse zu führen. Einige Richter hätten eine Art Abschussliste, sagte sie dem Sender LCI. Linke Politiker begrüßten das Urteil.
    Ein Pariser Gericht verhängte neben der Haft eine Geldstrafe von 100.000 Euro. Sarkozy sei Teil einer kriminellen Vereinigung gewesen, stellte das Gericht fest. Im Prozess ging es um den Vorwurf, dass für Sarkozys Präsidentschaftswahlkampf im Jahr 2007 illegal Geld aus den Reihen des damaligen libyschen Machthabers Gaddafi geflossen sein soll. Im Gegenzug sollte Sarkozy die isolierte Regierung Libyens auf internationaler Bühne unterstützen. Von anderen Anklagepunkten wie Korruption wurde Sarkozy freigesprochen.

    Sarkozy spricht von einem "Skandal"

    Unmittelbar nach dem Richterspruch kündigte der 70-Jährige an, das Urteil anzufechten. Die Vorwürfe hatte er stets bestritten und den seit Januar laufenden Prozess als politisch motiviert bezeichnet. "Diese Ungerechtigkeit ist ein Skandal", sagte Sarkozy. "Der Hass kennt offenbar keine Grenzen", erklärte er mit Blick auf die Justiz seines Landes.
    Wegen seines Alters kann Sarkozy gleich nach Haftantritt eine Strafmilderung beantragen, etwa das erneute Tragen einer elektronischen Fußfessel. Der Ex-Präsident war im Dezember 2024 bereits wegen versuchter Richterbestechung rechtskräftig zu einem Jahr Haft in Form einer elektronischen Fußfessel verurteilt worden. Aus Altersgründen musste er diese nur drei Monate lang tragen. In einem weiteren Verfahren zur Abrechnung seines Wahlkampfs 2012 steht am 8. Oktober das Urteil des höchsten Berufungsgerichts an.
    Diese Nachricht wurde am 26.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.