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Juristisches Tauziehen um Sachsens Hochschulkonsens

In Sachsen gibt es seit rund anderthalb Jahren einen Streit um den Hochschulkonsens. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst möchte mit allen Hochschulen und Universitäten eine Art Zielvereinbarung unterzeichnen, die bis ins Jahr 2010 gelten soll. Der Deal ist: Einerseits werden Stellen gestrichen, andererseits würde den Hochschulen und Universitäten Planungssicherheit für die nächsten Jahre gegeben. Denn ohne Konsens wäre die Mittelvergabe nur jeweils im Rhythmus der Doppelhaushalte der Sächsischen Landesregierung kalkulierbar. Warum der Konsens bis jetzt nicht zustande gekommen ist, ist eine Frage des Rechts.

    Von Axel Köhn

    Die TU Dresden und die Universität Leipzig sind die Sorgenkinder der Sächsischen Landesregierung. Denn alle anderen Hochschulen haben die Zielvereinbarung, den sogenannten Hochschulkonsens bereits unterschrieben. Leipzig hatte im Grunde auch schon zugestimmt, nur ist diese Zusage nicht gültig. Denn die studentischen Senatoren im Senat der Uni Leipzig haben beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung beantragt. Der Grund: Verfahrensfehler während der Abstimmung über den Hochschulkonsens. Das Gericht hat der Beschwerde in der vergangenen Woche stattgegeben. - Und somit das Ja von Leipzig wieder auf Eis gelegt. Für die Studierenden ist die gesamte Vereinbarung mit dem Freistaat allerdings ohnehin inakzeptabel. Torben Ibs vom StudentInnenrat der Uni Leipzig:

    Die Hochschulvereinbarung ist mehr oder weniger ein Spardiktat aus Dresden, das die Stellenkürzungen festschreibt bis 2008, und die so genannte Planungssicherheit ist auch nicht wirklich gegeben, denn es steht in der Hochschulvereinbarung drin, wenn sich die finanziellen Rahmenbedingungen im Land ändern, kann auch jederzeit die Vereinbarung gekippt werden. Von daher ist es keine Planungssicherheit, sondern es wird lediglich zementiert, was gestrichen wird, und alles andere kann jederzeit aus Dresden weiter geändert werden.

    Auf einer Sondersitzung hat der Senat der Uni Leipzig den Hochschulkonsens heute gegen die Bedenken der Studierenden endgültig abgesegnet. An der TU Dresden hatten Anfang des Monats neun Juraprofessoren ebenfalls eine einstweilige Verfügung beantragt. Somit war der Senat der Universität nicht beschlussfähig. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass der Senat seine Arbeit wieder aufnehmen kann. Damit steht auch der für die Uni schmerzliche Hochschulkonsens wieder auf der Tagesordnung. Der Senat würde dem Papier wahrscheinlich zustimmen, sagt Rektor Achim Mehlhorn.

    Der Nachteil liegt auf der Hand - das ist die Schließung des Jura-Studienganges. Das hatten wir nie beabsichtigt, und dazu gibt es auch keinen qualitativen Grund. Die Vorteile, die auf der anderen Seite stehen, sind aber gravierend. Wir haben im Haushaltsrecht eine Menge Zugeständnisse bekommen, die auch über die Jahre hinweg wirken, ohne dass wir dabei entsprechende Aufwüchse hätten.

    Ob es an der TU Dresden wirklich zu einer schnellen Entscheidung über den Hochschulkonsens kommen wird, ist noch unsicher. Denn die neun Juraprofessoren wollen nun vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Das Argument, mit dem sie eine positive Abstimmung über den Hochschulkonsens verhindern wollen, lautet: der Senat der TU Dresden ist nicht richtig zusammengesetzt und damit nicht beschlussfähig.