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Justiz als Täter

Die Urteile der deutschen Wehrmachtsgerichte stehen im Mittelpunkt einer neuen Wanderausstellung. Damit solle an die rund 30.000 Soldaten und Zivilisten verschiedener Nationen erinnert werden, die durch die Unrechtsurteile der Wehrmachtsgerichte ihr Leben verloren, teilte die Stiftung des Holocaust-Mahnmals in Berlin mit. Die Ausstellung "Was damals Recht war ..." wird zunächst bis zum 1. August in der Berliner St.-Johannes-Evangelist-Kirche im Stadtteil Mitte und anschließend in Köln und weiteren Städten gezeigt.

Von Margarete Limberg |
    Das Wüten der NS-Militärjustiz und ihre Opfer sind erstmals Gegenstand einer Ausstellung in der Bundesrepublik. Und der Zeitpunkt der Eröffnung hätte so kurz nach der Skandal-Rede des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Oettinger für den verstorbenen Ex-Marinerichter Filbinger kaum passender sein können. Denn gerade an dieses düstere Kapitel des Dritten Reiches mochte man Jahrzehnte lang nicht rühren. 30.000 Soldaten und Zivilisten sind während des Zweiten Weltkriegs wegen Fahnenflucht, Wehrkraftzersetzung und anderer Delikte von der nationalsozialistischen Militärjustiz zum Tode verurteilt worden, 22.000 Todesurteile wurden vollstreckt. Zum Vergleich: In den USA wurde während des Zweiten Weltkriegs ein Deserteur hingerichtet.

    Die Überlebenden wurden nach 1945 geächtet, sie galten als Vorbestrafte. bis der Bundestag im Mai 2002 die NS-Urteile endlich als Unrecht anerkannte und die Opfer rehabilitierte. Ludwig Baumann, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Opfer der NS-Justiz:

    "Wir haben nach dem Krieg gedacht, dass unsere Handlungen anerkannt würden. Aber wir sind nur als Feiglinge, Dreckschweine, Vaterlandsverräter beschimpft worden, bedroht worden, bis wir uns selber wieder schuldig gefühlt haben. Wir hatten keine Verbündeten. Wir waren ganz allein."

    Das änderte sich erst mit dem Aufkommen der Friedensbewegung.

    Baumann wurde 1940 wegen Desertion zum Tode verurteilt, überlebte brutale Folter und Jahre in einem Strafbataillon. Für ihn ist diese Ausstellung eine große Genugtuung. Warum gerade an dieses Kapitel so lange niemand rühren mochte, erklärt Ulrich Baumann, Mitarbeiter der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und einer der Kuratoren der Ausstellung mit dem Delikt, um das es vor allem ging, Fahnenflucht, die in jeder Armee der Welt bestraft wird - im Dritten Reich allerdings mit besonderer Grausamkeit verfolgt wurde:

    "Je mehr sich die Gesellschaft mit dem Krieg und seinem Charakter auseinandergesetzt hat und mit der Besonderheit des Zweiten Weltkriegs als Angriffskrieg, der von Deutschland ausgegangen ist, um so mehr hat man erkannt, dass von der Fahne gehen gar kein Delikt sein kann."

    Die Ausstellung stellt das Schicksal von 14 Opfern dar und zeigt trotz dieser begrenzten Zahl die unterschiedlichsten Biografien: Soldaten und Zivilisten sind darunter, Frauen und Männer, Offiziere und einfache Soldaten, Deutsche und Polen. Die heute 85-jährige Danzigerin Maria Kacprzyk, Mitglied der polnischen Widerstandsbewegung, zum Beispiel wurde 1943 vom Reichskrieggericht in Berlin wegen Sabotage zu zehn Jahren Haft verurteilt und überlebte , ihre Freundin hingegen wurde hingerichtet, Kurt Hoppe, ein Matrose, verließ seine Mannschaft aus Liebe zu seiner Frau. Der U-Boot-Kommandant Oskar Kusch wurde hingerichtet, weil er ein Hitler -Bild abnehmen ließ und denunziert wurde. Das Klischee des Deserteurs aus Feigheit wird in dieser Ausstellung als Legende entlarvt.

    Die Motive waren sehr unterschiedlich, wie Ulrich Baumann erläutert

    "Wir haben einen Fall, wo ein Kind geboren wurde und er es nicht mehr ausgehalten hat. Er wollte den kleinen Sohn sehen. Von Sorgen um die Familie, auch im späteren Kriegsverlauf, als die Bombenangriffe auf die Städte begannen und man wusste, die Familie ist in großer Gefahr. Man will bei ihnen sein. Von Kriegsmüdigkeit, dass man nicht mehr konnte, einfach die Aussichtslosigkeit gesehen hat, bis zum Himmelfahrtskommando, dem man sich nicht mehr stellen wollte, um irgendetwas vollkommen Verrücktes mitzumachen, wo man wusste, dass man ums Leben kommt. Bis zu politischen Motiven, dass einer sagt, diesen Krieg will ich nicht mehr unterstützen."

    Es geht in dieser Ausstellung nicht nur um die Opfer, sondern auch um die Täter, die Militärrichter. Die Porträts von fünf NS -Richtern werden gezeichnet, unter ihnen der Marburger Professor und Rechtswissenschaftler Erich Schwinge, der besonders eifernd und eifrig Todesurteile verhängte. Nach dem Krieg wurde er Rektor der Marburger Universität und schrieb 1990 ein Gutachten gegen die Rehabilitierung von Wehrmachtsdeserteuren für die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.

    Fast alle NS-Richter konnten wie er nach dem Ende der NS-Zeit unbehelligt ihren beruflichen Aufstieg betreiben. Eines ihrer Opfer, Ludwig Baumann, kommentiert dies fast lakonisch:

    "Hätten sie uns rehabilitiert, hätten sie befürchten müssen, als Mordgehilfen angeklagt zu werden. Erst als keiner von ihnen mehr in Amt und Würden war, hat der Bundesgerichtshof am 16. November 1995 festgestellt - in später Reue -: die Militärjustiz war eine Blutjustiz. Und nicht einer ist bestraft worden."

    Die Ausstellung "Was damals Recht war ..." belegt übrigens auch, dass NS-Richter sehr wohl einen gewissen Handlungsspielraum hatten. Als Beispiel gilt Heinrich Hehnen, der sich wegen zu milder Urteile rechtfertigen musste und als Folge lediglich strafversetzt wurde.