
Das teilte das Gericht mit. Die antragstellende Person hat einen gestrichenen Geschlechtseintrag. Dennoch wurde sie in gerichtlichen Schreiben immer wieder mit „Sehr geehrter Herr“ angesprochen. Daraufhin stellte die Person einen Antrag, der das Gericht verpflichten sollte, eine geschlechtsneutrale Ansprache zu nutzen.
Der Antrag wurde vom Oberlandesgericht zurückgewiesen, da der eingeschlagene Rechtsweg unzulässig sei. In der Begründung hieß es, dass die männliche Ansprache kein tauglicher Streitgegenstand sei, sondern lediglich eine schriftliche Höflichkeitsform. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
(Az. 3 VAs 9/25)
Diese Nachricht wurde am 18.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
