Oberlandesgericht Frankfurt a. M.
Justiz darf nicht-binäre Person mit "Herr" anschreiben - wurde in dem Fall als Höflichkeitsform gewertet

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine nicht-binäre Person in einem laufenden Verfahren weiterhin mit „Sehr geehrter Herr“ angeschrieben werden darf.

    Der Eingangsbereich des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt und der Generalstaatsanwaltschaft ist mit den Namen der Dienststellen beschriftet.
    Der Eingangsbereich des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt und der Generalstaatsanwaltschaft (picture alliance/dpa | Arne Dedert)
    Das teilte das Gericht mit. Die antragstellende Person hat einen gestrichenen Geschlechtseintrag. Dennoch wurde sie in gerichtlichen Schreiben immer wieder mit „Sehr geehrter Herr“ angesprochen. Daraufhin stellte die Person einen Antrag, der das Gericht verpflichten sollte, eine geschlechtsneutrale Ansprache zu nutzen.
    Der Antrag wurde vom Oberlandesgericht zurückgewiesen, da der eingeschlagene Rechtsweg unzulässig sei. In der Begründung hieß es, dass die männliche Ansprache kein tauglicher Streitgegenstand sei, sondern lediglich eine schriftliche Höflichkeitsform. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
    (Az. 3 VAs 9/25)
    Diese Nachricht wurde am 18.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.