
Die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten sei auf Grundlage der geltenden Rechtslage getroffen worden. Das Gericht hatte den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Attentäter im Mai außer Vollzug gesetzt und die Bewährungsfrage zunächst zurückgestellt.
Die Berliner Polizei betonte, der als islamistischer Gefährder eingestufte Mann sei nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft weiter überwacht worden. Es habe jedoch keine Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat gegeben. Die Anordnung einer Fußfessel oder Präventivhaft seien daher nicht zu rechtfertigen gewesen.
Die Fraktion der Linken beantragte im Bundestag eine Sondersitzung des Innenausschusses, um das Vorgehen der Sicherheitsbehörden aufzuarbeiten. Bei dem Anschlag in Berlin war eine Frau getötet worden, 31 Menschen wurden verletzt.
Aus dem Deutschlandfunk-Programm
Diese Nachricht wurde am 30.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
