"Quick Freeze" statt Vorratsdatenspeicherung
Justizminister Buschmann (FDP) verschickt Entwurf für anlassbezogene Speicherung von IP-Adressen

Bundesjustizminister Buschmann hat seinen Entwurf für die anlassbezogene Speicherung von IP-Adressen veröffentlicht.

    Berlin: Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, spricht bei den Haushaltsberatungen im Bundestag.
    Justizminister Buschmann (Kay Nietfeld / dpa / Kay Nietfeld)
    Der FDP-Politiker verschickte die Pläne an die Bundesländer und Fachverbände. Diese haben nun sechs Wochen Zeit, um Stellungnahmen zum von Buschmann geplanten sogenannten "Quick-Freeze"-Verfahren abzugeben. Dabei werden IP-Adressen und Telefonnummern erst dann für eine gewisse Zeit gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht. Die Ermittler sollen die Daten erst erhalten, wenn sich der Verdacht konkretisiert. Den Sicherheitsbehörden reicht das nicht; sie fordern eine pauschale Speicherung.
    Buschmann bekräftigte allerdings seine Absage an eine solche anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Alle Versuche, diese in Deutschland einzuführen, seien vor Gericht gescheitert, sagte er. Ein solches - Zitat - "Instrument der Massenüberwachung" - passe nicht zum liberalen Rechtsstaat.
    Diese Nachricht wurde am 24.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.