
Das Gesetz zur Bekämpfung von Verbreitung, Erwerb und Besitz sogenannter Kinderpornografie war erst vor zwei Jahren geändert worden. Das Hauptziel der damaligen Reform, die deutliche Strafverschärfung, werde nicht in Frage gestellt, sagte Buschmann der Deutschen Presse-Agentur. Die Änderungen von 2021 seien allerdings in einigen Punkten nur gut gemeint, aber nicht gut gemacht gewesen. Damit bezog er sich auf Kritik, dass beispielsweise der Austausch von Nacktbildern in einem Klassenchat oder das Weiterleiten solcher Fotos etwa von einer Lehrerin an die Schulleitung als Verbreitung von Kinderpornographie eingestuft werden.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hatte darauf verwiesen, dass die Ermittler solchen Fällen nachgehen müssten und dadurch weniger Ressourcen für die Fahndung nach Pädokriminellen hätten. Auch Bundesinnenministerin Faeser hatte sich für eine Nachbesserung der Reform ausgesprochen.
Diese Nachricht wurde am 10.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.