Nach Petition
Justizminister der Länder sollen über Ausweitung der Strafbarkeit von voyeuristischen Filmaufnahmen beraten

Die Justizminister der Länder sollen auf einer Konferenz über die Ausweitung der Strafbarkeit von voyeuristischen Filmaufnahmen beraten.

    NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne, l) nimmt von Yanni Gentsch eine Petition entgegen.
    NRW-Justizminister Limbach und Petitionsinitiatorin Yanni Gentsch (Federico Gambarini/dpa)
    Der nordrhein-westfälische Justizminister Limbach teilte mit, er habe eine solche Beratung angemeldet. Zuvor war ihm eine Petition mit mehr als 100.000 Unterschriften überreicht worden. Darin wird gefordert, dass sämtliche Bildaufnahmen strafbar gemacht werden, die heimlich aus sexueller Motivation heraus getätigt werden. Bislang gilt eine Strafbarkeit nur für voyeuristische Aufnahmen, auf denen nackte Haut zu sehen ist oder wenn beispielsweise unter die Kleidung gefilmt wurde.
    Die Petition war von einer Frau aus Köln gestartet worden. Sie hatte im Februar einen Vorfall veröffentlicht, bei dem sie heimlich während des Joggens von einem Mann von hinten gefilmt worden war. Die Anzeige bei der Polizei blieb wegen der derzeitigen Gesetzeslage folgenlos.
    Diese Nachricht wurde am 25.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.