Strafgesetzbuch
Justizminister wollen Politikerbeleidigungs-Paragrafen 188 einschränken

Nach der Justizministerkonferenz hat sich auch Bundesjustizministerin Hubig für einen besseren Schutz von Kommunalpolitikern vor Beleidigungen ausgesprochen.

    Bundesjustizministerin Hubig steht an einem Rednerpult, sie trägt einen weißen Blazer.
    Foto der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD) am Rednerpult im deutschen Bundestag (IMAGO / dts Nachrichtenagentur)
    Die SPD-Politikerin sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, es gäbe sonst bald niemanden mehr, der diese Ämter ausüben wolle. Zuvor hatten sich die Justizminister der Länder für eine Änderung des Strafrechts-Paragrafen 188 ausgesprochen. Sie forderten, dass Strafen für Politikerbeleidigungen nur noch gelten, wenn es um kommunale Amts- und Mandatsträger geht. Für Spitzenpolitiker brauche es keine Sonderregelung im Strafrecht, erklärte Sachsens Ressortchefin Geiert bei der Tagung in Hamburg.
    Der Paragraf hatte unter anderem für Debatten gesorgt, weil ein Facebook-Nutzer eine Geldstrafe zahlen musste, nachdem er Kanzler Merz als "Lügenfritz" betitelt hatte. Hubig betonte, Machtkritik und Meinungsfreiheit seien unabdingbar für die Demokratie. Sie habe Verständnis, wenn das aktuelle Strafrecht bei manchen auf Irritationen stoße.
    Diese Nachricht wurde am 13.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.