
Die SPD-Politikerin sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, es gäbe sonst bald niemanden mehr, der diese Ämter ausüben wolle. Zuvor hatten sich die Justizminister der Länder für eine Änderung des Strafrechts-Paragrafen 188 ausgesprochen. Sie forderten, dass Strafen für Politikerbeleidigungen nur noch gelten, wenn es um kommunale Amts- und Mandatsträger geht. Für Spitzenpolitiker brauche es keine Sonderregelung im Strafrecht, erklärte Sachsens Ressortchefin Geiert bei der Tagung in Hamburg.
Der Paragraf hatte unter anderem für Debatten gesorgt, weil ein Facebook-Nutzer eine Geldstrafe zahlen musste, nachdem er Kanzler Merz als "Lügenfritz" betitelt hatte. Hubig betonte, Machtkritik und Meinungsfreiheit seien unabdingbar für die Demokratie. Sie habe Verständnis, wenn das aktuelle Strafrecht bei manchen auf Irritationen stoße.
Diese Nachricht wurde am 13.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
