
Bundesjustizministerin Hubig sagte der "Funke-Mediengruppe", bislang gebe es das Führungszeugnis ausschließlich in Papierform. Es werde per Brief aus Bonn quer durch die Republik versandt. Künftig könne man es digital beantragen und als PDF-Dokument erhalten. Hubig zufolge wird dabei ein sicheres Verfahren über das BundID-Konto angewendet, mit dem sich Verwaltungsdienstleistungen des Bundes online erledigen lassen.
Laut Funke-Mediengruppe soll ein entsprechender Gesetzentwurf für das digitale Führungszeugnis in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen und noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Das polizeiliche Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob eine Person vorbestraft ist. Es ist für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten erforderlich.
Diese Nachricht wurde am 18.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
