
Eine solche staatlich verordnete Pflicht lehne sie ab, sagte die SPD-Politikerin dem "Tagesspiegel". Wer eigene Meinungen oder Erfahrungen anonym oder unter Pseudonym äußern möchte, sei dafür keine Rechenschaft schuldig. Sollten Äußerungen über die Meinungsfreiheit hinausgehen und strafbar sein, könnten die Verfasser auch ohne Klarnamenpflicht ermittelt werden, erklärte Hubig.
Zuvor hatten sich unter anderem der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Voßkuhle, und Bayerns Digitalminister Mehring für eine solche Pflicht ausgesprochen. Voßkuhle betonte, es gebe eine "Verrohung im Netz", die keine Gesellschaft aushalte. Eine Klarnamenpflicht sei nicht einfach umzusetzen, aber verfassungsrechtlich zulässig.
Diese Nachricht wurde am 27.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
