
Nach der Sommerpause werde eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen, die auch Vorschläge für eine Bußgeldregelung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse machen solle, sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Derzeit ist es so, dass der Mieter gegebenenfalls die überhöhte Miete zurückfordern kann. Hubig meinte dazu, das sei aus ihrer Sicht unbefriedigend.
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten für Neubauten und für umfassend modernisierte Wohnungen.
Diese Nachricht wurde am 11.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.