
Wer eine Frau nur wegen ihres Geschlechts töte, der müsse auch als Mörder verurteilt werden, sagte die SPD-Politikerin der "Bild am Sonntag". Viel zu oft gebe es in der Rechtsprechung Fälle, die eigentlich als Femizide gewertet werden müssten, bei denen das Urteil jedoch Totschlag laute. Beispielsweise werde Eifersucht als Tatmotiv angeführt und dadurch ein milderes Urteil gesprochen. Dies solle durch eine Klarstellung im Gesetz geändert werden, betonte Hubig.
In der Debatte um einen besseren strafrechtlichen Schutz für Frauen hatte es zuletzt immer wieder Forderungen gegeben, dafür den Mordparagrafen 211 im Strafgesetzbuch um das Merkmal Femizid zu ergänzen. Bisher gelten Mordlust, Habgier, Heimtücke, die Verdeckung einer anderen Straftat, die Befriedigung des Geschlechtstriebs und sonstige niedrige Beweggründe als Mordmerkmale. Für Mord ist lebenslange Haft vorgesehen.
Diese Nachricht wurde am 10.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
