
Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der mehreren Medien vorliegt. So sollen Beschuldigte bei schweren Tatvorwürfen spätestens mit Beginn der ersten Vernehmung bei der Polizei rechtlichen Beistand erhalten. Zur Begründung heißt es, bereits im Ermittlungsverfahren würden Weichen für das weitere Verfahren gestellt. Auch die Durchsetzung des Rechts auf Akteneinsicht soll verbessert werden.
Buschmann will den Angaben zufolge im Strafprozessrecht zudem das Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte streichen. Stattdessen soll Paaren, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben oder bereits einen Termin zur Eheschließung beim Standesamt haben, ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.
Diese Nachricht wurde am 31.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.