
Demnach bleiben im Ausland geschlossene Ehen unwirksam, wenn einer der Partner jünger als 16 Jahre war. Allerdings können diese künftig Unterhaltsansprüche gegenüber dem älteren Ehepartner geltend machen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr. Die Richter hatten das bisherige Gesetz für rechtswidrig erklärt, weil die Folgen für die Betroffenen bisher nicht ausreichend berücksichtigt würden.
Justizminister Buschmann von der FDP sagte, der Entwurf für das neue Gesetz mache deutlich, dass Kinderehen mit unserer Werteordnung unvereinbar seien, stelle aber zugleich sicher, dass die Grundrechte der Betroffenen gewahrt blieben.
Diese Nachricht wurde am 05.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.