
Dies sei das Ergebnis eines Vergleichs, der mit dem früheren Hausmeister geschlossen worden sei, teilte das bayerische Justizministerium mit. Die Einigung umfasse alle Ansprüche aus seiner Verurteilung, seiner Haft und dem Wiederaufnahmeverfahren.
Das Landgericht München hatte Genditzki zunächst für schuldig befunden, 2008 eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Nach mehr als 13 Jahren in Haft wurde er 2023 nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.
Diese Nachricht wurde am 14.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
