
Vorgesehen ist, den Informationsaustausch zwischen den Behörden zu verbessern. Außerdem sollen computergestützte Analysesysteme verstärkt zu Einsatz kommen und die Ermittlungsbefugnisse bei Verdachtsfällen von Geldwäsche erweitert werden. Dies umfasst beispielsweise die Einziehung beziehungsweise Sicherstellung von Vermögenswerten.
An der Erarbeitung des Plans haben die Ressorts Finanzen und Justiz sowie das Innenministerium mitgewirkt.
Von Organisierter Kriminalität spricht man, wenn Gruppen über längere Zeit arbeitsteilig organisierte Straftaten begehen. Zu den typischen Delikten gehören Rauschgifthandel, Geldwäsche, Menschenhandel, Schutzgelderpressung, Waffenhandel und zunehmend auch Cyberkriminalität.
Diese Nachricht wurde am 25.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
