
Der Entwurf von Bundesfamilienministerin Paus sieht einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung in Fällen von häuslicher Gewalt vor. Die Bundesländer sollen dafür unter anderem verpflichtet werden, ausreichend Plätze in Frauenhäusern und genügend Beratungsangebote sicherzustellen. Der Bund soll sich an der Finanzierung beteiligen.
Ob der Entwurf noch im Bundestag verabschiedet wird, ist unklar. Nach dem Ende der Ampel-Koalition hat Rot-Grün keine eigene Mehrheit.
"Berliner Gespräch": Gewalthilfe-Gesetz im Kabinett (Audio)
Diese Nachricht wurde am 27.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.