Mieterschutz
Kabinett beschließt Beschränkung für Indexmieterhöhungen

Die Bundesregierung hat eine Reform beschlossen, die Mieter vor hohen Kosten schützen und Wohnungslosigkeit verringern soll.

    Erleuchtete Fenster an einer Altbaufassade am Landwehrkanal, abends in Berlin.
    Das Bundeskabinett beschließt strengere Regeln für Vermieter. (imago / Wolfgang Maria Weber )
    Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig, SPD, sieht dazu strengere Regeln für Vermieter vor. So sollen Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten künftig begrenzt werden. Bei diesen Verträgen orientiert sich die Steigerung der Nettokaltmiete an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Zudem soll es schwieriger werden, die Mietpreisbremse durch Kurzzeitvermietungen etwa an Touristen oder die Vermietung möblierter Wohnungen zu umgehen.
    Um Mieter besser vor drohender Wohnungslosigkeit zu schützen, sollen auch sogenannte Schonfristzahlungen länger möglich sein. Wer bei der Zahlung der Miete in Verzug gerät, könnte demnach eine Kündigung abwenden, wenn die Miete innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage gezahlt wird. Der Deutsche Mieterbund äußerte sich zwar insgesamt positiv, kritisierte aber die Beschränkung dieser Regelung auf einen einmaligen Anwendungsfall.
    Diese Nachricht wurde am 29.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.