
In dem Entwurf von Justizminister Buschmann sind verbindliche Berichtspflichten und richterliche Kontrollen vorgesehen. So sollen V-Leute nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung zulässig sein - etwa bei Drogenkriminalität, im Waffenhandel und bei Staatsschutzdelikten. Zudem will die Regierung ihre Behörden zu mehr Transparenz verpflichten.
Diese Nachricht wurde am 13.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.