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Strafverfolgung
Kabinett beschließt Gesetz zum Einsatz von V-Leuten - Kriminalbeamte üben Kritik

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Einsatz von geheimen Informanten, sogenannten V-Leuten, und verdeckten Ermittlern einheitlich regeln soll.

    Silhouette eines Mannes im Profil, der vor einem Computerbildschirm sitzt und telefoniert.
    Ein neues Gesetz soll die Strafverfolgung von V-Leuten besser regeln. (picture alliance / dpa / Jan-Philipp Strobel)
    In dem Entwurf von Justizminister Buschmann sind verbindliche Berichtspflichten und richterliche Kontrollen vorgesehen. So sollen V-Leute nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung zulässig sein - etwa bei Drogenkriminalität, im Waffenhandel und bei Staatsschutzdelikten. Zudem will die Regierung ihre Behörden zu mehr Transparenz verpflichten. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Peglow, kritisierte im Deutschlandfunk, mit dem Gesetz würde alles komplizierter. Man habe es erneut mit einem Entwurf zu tun, dessen Regelungscharakter sich im Alltag kaum umsetzen lasse.
    Zuvor hatte das Kabinett ein Gesetz Buschmanns zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht. Die Koalition rechnet mit Entlastungen für die Wirtschaft in Milliardenhöhe. Buschmann warnte jedoch vor zu hohen Erwartungen. Das Gesetz sei ein erster Schritt, sagte er im ARD-Fernsehen. Deutschland habe es bei der Bürokratie zu weltmeisterlichen Ausmaßen gebracht, dies könne man nicht per Knopfdruck reduzieren. - Nach der Kabinettssitzung stellt sich Kanzler Scholz zur Stunde Fragen im Bundestag.
    Diese Nachricht wurde am 13.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.