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Kabinett beschließt gesetzliche Garantie der Studiengebührenfreiheit für Erststudium

Am heutigen Mittwoch (20.2.2) hat das Bundeskabinett den Referenten-Entwurf zur Begrenzung des gebührenfreien Zeitraumes eines Studiums verabschiedet. Dieser soll in Kürze in den Bundestag eingebracht werden. In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurde umgehend darauf hingewiesen, dass "für das Erststudium in Deutschland keine Studiengebühren erhoben werden dürfen. Dies stellt die sechste Novelle des Hochschulrahmengesetzes sicher".

    Honecker: Die, die eigentlich jubeln sollten - die Studentenvertreten - sehen darin eine Absicherung von Studiengebühren durch das Hochschulrahmengesetz. Am Telefon, Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn. Frau Bulmahn, verstehen Sie, warum die Studenten Sie nicht mehr mögen?

    Bulmahn: Ich halte die Kritik für falsch. Wir haben mit diesem Gesetz jetzt die Sicherheit, dass sie für ihr erstes Studium auf jeden Fall keine Studiengebühren zahlen müssen. Dass man für ein Zweit- oder Drittstudium eventuell Studiengebühren zahlt, das liegt dann in der Hand der Länder, das halte ich für durchaus zumutbar. Was mir wichtig ist, dass wir das Recht auf eine kostenfreie Erstausbildung auch wirklich verankern - und zwar auch bundesweit, weil ich nicht möchte, dass Studierende in Zukunft nicht mehr ohne Probleme von einer Universität in einem Land zu einer anderen Universität wechseln können. Das muss klar sein, dass man das unter gleichen Bedingungen machen kann, und das sichern wir hiermit auch.

    Honecker: Der Gesetzesentwurf sieht ja vor, dass die Länder relativ eigenständig entscheiden können. Dieses Rahmengesetz kann und will nicht wirklich die Einführung von Studiengebühren verhindern, oder?

    Bulmahn: Das Rahmengesetz legt den Grundsatz fest. Für die Ausfüllung dieses Rahmens sind die Länder zuständig, aber der Grundsatz ist in dem Bundesgesetz jetzt festgelegt worden. Die Länder könne jetzt Studienkonten oder auch Bildungsgutscheine einrichten. Ich hoffe, dass die Länder sehr nah beieinander sind.

    Honecker: Ist das eigentliche Problem nicht der Paradigmenwechsel. Man ist sich parteiübergreifend doch darüber klar, dass eine kostenfreie Ausbildung nicht mehr realisierbar ist. Aber man Angst davor, es wirklich mal zu thematisieren.

    Bulmahn: Nein, das halte ich für falsche. Der eigentliche Paradigmenwechsel ist, dass wir jetzt endlich Sicherheit haben für die Familien und die Jugendlichen. Dass sie wissen, ich kann mein erstes Studium in einer angemessenen Zeit kostenfrei absolvieren. Das ist die Sicherheit, die sie dadurch erhalten. Gleichzeitig erhalten die Hochschulen auch das klare Signal, ihr Studierenden, ihr müsst auch selber Verantwortung für die Durchführung eures Studiums übernehmen. Wenn ich mir den Anteil der Studierenden anschaue, die in der Regelstudienzeit ihr Studium abschießen, bzw. mit ein paar Semestern drüber, dann ist das ein sehr, sehr großer Anteil.

    Honecker: Wir reden die ganze Zeit über die Gebührenfreiheit des Erststudiums. Der Parteitag im vergangenen Jahr, da wurde es als Triumph vor allem von Nils Annen, dem Juso-Vorsitzenden dargestellt, dass man eben auf den Zusatz "Erststudium" verzichtet und grundsätzlich eine Gebührenfreiheit vom Studium festlegen möchte. Divergiert der Kabinettsbeschluss von der Parteitagsentscheidung?

    Bulmahn: In diesem Punkt entspricht der Kabinettbeschluss sicherlich nicht zu Hundert Prozent dem Parteitagsbeschluss. Wenn wir davon ausgehen, dass die Weiterbildung in Zukunft eine immer größere Bedeutung hat, sich auch die Hochschulen in der Weiterbildung engagieren, dass viele Unternehmen auch bereit sind, für diese Weiterbildung zu zahlen, dann ist es meines Erachtens auch falsch, grundsätzlich Studiengebühren für völlig falsch zu erklären. Mir geht es um die Sicherung eines kostenfreien Anspruches auf ein Erststudium. Das ist schon etwas anderes. Ich bin der Ansicht, dass für Weiterbildungsangebote die Hochschulen durchaus auch Studiengebühren verlangen dürfen, so wie das andere Weiterbildungsanbieter auch tun.

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    Bundesministerium für Bildung und Forschung

    Pressemitteilung des Bundesministeriums Gesetzesreform sichert Erststudium ohne Studiengebühren

    Sechste Novelle des Hochschulrahmengesetzes